• bis 50 Tage vor Reiseantritt Euro 50,-
  • ab 49. bis 35. Tag vor Reiseantritt 10%, mindestens aber Euro 50,-
  • ab 34. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
  • ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
  • ab 14. Tag vor Reiseantritt 50%
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommenen Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast den prozentualen Anteil vom vereinbarten Preis, in Abhängigkeit vom Eingang der Rücktrittserklärung, für die Dauer des Vertrages zu bezahlen.

Nimmt der Gast wegen vorzeitiger Abreise Leistungen nicht in Anspruch, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Preis lt. Vertrag.

An- und Abreisetage gelten als ein Tag.
Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Unterkunft ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag muß die Unterkunft, soweit nicht anders vereinbart ist, bis 10.00 Uhr geräumt sein.

Bei kurzfristiger Vermietung, bis zu 3 Tagen, ist der Vermieter berechtigt einen angemessenen Aufschlag (Wäschezuschlag) zu erheben.

Der Gast ist haftbar für die von ihm in den Unterkünften angerichteten Schäden.

Ansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag müssen innerhalb eines Monats nach Ende des Vertrages sowohl vom Gast als auch vom Vermieter geltend gemacht werden.

Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt das Amtsgericht in Ribnitz-Damgarten.

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